Am 06. April wählten die Bewohnerinnen und Bewohner des Caritas SeniorenHauses Hasborn den neuen Heimbeirat für die nächsten zwei Jahre, der die Interessen der 56 Hausbewohner*innen gegenüber der Einrichtungsleitung vertreten wird. In der konstituierenden Sitzung wurde Bewohnerin Christine Klesen als erste Vorsitzende gewählt. Sie ist im SeniorenHaus bestens bekannt und kann bereits als ehemaliges Mitglied auf zwei Jahre erfolgreiche Arbeit im Heimbeirat zurückblicken. Als zweite Vorsitzende wurde Melanie Herrmann gewählt. Die weiteren Mitglieder des Heimbeirats sind Ewald Welker und Herbert Scherer.
Die geheime und sehr aufwendige Wahl wurde von Claudia Ohlmann (Soziale Begleitung) organisiert und durchgeführt. Bewohnerin Helga Kannegießer unterstützte sie tatkräftig am Wahltag. „Hier ist es wie im Bundestag“, sagte sie mit einem stolzen Lächeln und genoss die abwechslungsreiche Aufgabe. Der Wahlraum war professionell mit Kabine ausgestattet und die Wählerinnen und Wähler wurden einzeln von Claudia Ohlmann begleitet. Im Vorfeld gab es für die bettlägerigen Seniorinnen und Senioren eine Briefwahl.
Nachdem das Wahlergebnis vorlag, fragte Wahlleiterin Christine Geib die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen möchten. "Ja, sehr gerne“, freute sich die frisch gewählte Bewohnerin Christine Klesen. Mit der Überreichung von Blumensträußen wünschten Hausleitung und Pflegedienstleitung dem neuen Gremium eine gute und harmonische Zusammenarbeit…
Weitere Information: Der Heimbeirat ist das zentrale Mitwirkungsgremium und Interessenvertretung für die Bewohner*innen im SeniorenHaus. Da es in Seniorenhäusern und Heimen immer mal wieder Fragen, Anregungen und gelegentlich auch unterschiedliche Meinungen gibt, hat der Gesetzgeber den Heimbeirat als Ansprechpartner für die Bewohner*innen und deren Angehörige vorgesehen. Der Heimbeirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses gewählt und die Zahl der Mitglieder orientiert sich an der Bettenzahl des Hauses. Zu den Aufgaben zählt die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden sowie das Mitspracherecht bei Entscheidungen, beispielsweise zu Änderungen der Entgelte des Hauses, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Alltags- und Freizeitgestaltung, Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität.
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